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Statuten

1. Verein

Unter dem Namen Vespa Club 46 Rotkreuz (“Club”) besteht eine Vereinigung gemäss Art. 60 ff des ZGB mit Sitz am Domizil des Präsidenten. Der Club ist politisch und konfessionell unabhängig.
Die Korrespondenzadresse liegt beim Kassier.

2. Zweck des Vereins

Gemeinschaftsgefühle fördern durch Ausfahrten, Veranstaltungen, Vergünstigungen bei Partnern, Kontaktpflege zu befreundeten Vespa-Clubs, Austausch von Wissen und gegenseitige Unterstützung.

Unter anderem:

  • Ausfahrten in der Region oder zu weiteren Zielen.

  • Besuch von Vespa-Treffen und ähnlichen Veranstaltungen.

  • Durchführung von Clubveranstaltungen.

  • Teilnahme an öffentlichen oder privaten Anlässen zum Zweck der Clubförderung.

  • Sammeln und Verteilen von Infos rund um Vespa, über Webseite und soziale Netzwerke.
     

Der Club unterstützt soziale Anliegen in angemessenem Umfang. Er engagiert sich nicht für Themen, welchen nicht dem Zweck des Vereins dienen. Im Speziellen nimmt er nicht an politisch oder konfessionell motivierten Aktivitäten teil.

3. Vorstand 

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Er wird auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

Seine Aufgaben:

  • Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. 

  • Er erlässt Reglemente. 

  • Er kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen. 

  • Er kann für das Erreichen der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen.

  • Er ist für die Gewinnung und Betreuung von Sponsoren oder Gönnern zuständig.

Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetz wegen oder gemäss diesen Statuten einem anderen Organ übertragen sind. 

 

Der Vorstand handelt finanziell im Rahmen des von der Generalversammlung für das betreffende Jahr freigegebene Budget. Ausgaben, welche das Budget überschreiten, müssen von den Vereinsmitgliedern freigegeben werden.

Im Vorstand besteht minimal aus den Ressorts:

  • Präsidium 

  • Finanzen 

  • Aktuariat

Weitere Ressorts oder Funktionen (z.B. Beisitz) können aufgrund der aktuellen Gegebenheiten geschaffen werden. Ämterkumulation und Ämtertausch ist mit Ausnahme des Präsidiums möglich.

 

Bei unterjährigen Austritten aus dem Vorstand kann der Vorstand die vakanten Ressorts mit geeigneten Personen ad interim besetzen. Er informiert die Mitglieder schriftlich darüber.

Der Vorstand versammelt sich so oft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen. Alle Beschlüsse werden schriftlich festgehalten.

Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem schriftlichen Zirkularweg gültig. 

Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig. 

4. Mitgliedschaft (Aktiv, Passiv, Ehrenmitglied) 

Jede Person kann als aktives oder passives Mitglied zu jeder Jahreszeit eintreten. Ehrenmitglieder werden auf Antrag an der Generalversammlung aufgenommen. 

Ein Aktivmitglied:

  • kann jede natürliche Person werden, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

  • kann an den gemeinsamen Aktivitäten des Clubs teilnehmen.

  • unterstützt den Vereinszweck.

  • beantragt die Mitgliedschaft über das Formular auf der Webseite des Clubs (www.vespaclub46rotkreuz.ch).

  • wird vom Vorstand bestätigt.

  • kann an der Generalversammlung teilnehmen, dort Vorschläge einbringen und hat dort ein Stimmrecht.

  • kann Ehrenmitglieder vorschlagen.

  • kann in den Vorstand gewählt werden.

  • zahlt jährlich den festgelegten Mitgliederbeitrag für Aktivmitglieder. Wenn der Beitritt nach dem 1. Juli des laufenden Jahres erfolgt, beträgt der Beitrag die Hälfte des Jahresbeitrages.

Ein Passivmitglied:

  • kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

  • kann an den gemeinsamen Aktivitäten des Clubs teilnehmen.

  • unterstützt den Vereinszweck.

  • beantragt die Mitgliedschaft über das Formular auf der Webseite des Clubs (www.vespaclub46rotkreuz.ch).

  • wird vom Vorstand bestätigt.

  • kann an der Generalversammlung teilnehmen, hat dort aber kein Vorschlags- oder Stimmrecht.

  • kann nicht in den Vorstand gewählt werden.

  • zahlt jährlich den festgelegten Mitgliederbeitrag für Aktivmitglieder. Wenn der Beitritt nach dem 1. Juli des laufenden Jahres erfolgt, beträgt der Beitrag die Hälfte des Jahresbeitrages.

Ein Ehrenmitglied:

  • kann jede natürliche Person werden, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

  • wird auf Antrag von der Generalversammlung in den Club aufgenommen.

  • kann an den gemeinsamen Aktivitäten des Clubs teilnehmen.

  • unterstützt den Vereinszweck.

  • kann an der Generalversammlung teilnehmen, hat dort aber kein Vorschlags- oder Stimmrecht.

  • kann nicht in den Vorstand gewählt werden.

  • zahlt keinen Mitgliederbeitrag.

5. Erlöschen der Mitgliedschaft 

Die Mitgliedschaft erlischt:

  • bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

  • bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person. 

  • Der Austritt ist jederzeit möglich. 

  • Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand eingereicht werden.

  • Grundsätzlich erfolgt keine Rückerstattung des gezahlten Jahresbeitrages. 

  • Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Gewinne des Vereins.

  • Mitglieder, die grob fahrlässig gegen die Interessen des Clubs verstossen oder ihre Beiträge nicht zahlen, können vom Vorstand ausgeschlossen werden. 

6. Kommunikationsmittel

Der Informationsaustausch erfolgt mehrheitlich auf elektronischem Weg.

  • Jedes Mitglied hat Zugang zur Whatsapp-Gruppe des Clubs. Dort können Informationen geteilt und Unterstützung eingeholt werden. Der Vorstand informiert die Mitglieder über diesen Chat.

  • Terminvereinbarungen erfolgen über Whatsapp und/oder Google-Forms.

  • Der Club unterhält die Webseite www.vespaclub46rotkreuz.ch

Dort publiziert er Informationen zu den Club Aktivitäten und anderen nützlichen Informationen. Im Mitgliederbereich stehen clubinterne Informationen zur Verfügung.

  • Die Sozialen Medien (Facebook, Instagram, etc.) dienen dem Informationsaustausch mit anderen Clubs und der Öffentlichkeit.

Sie werden nicht für clubinterne Informationen verwendet.

  • Der Club unterhält eine Email-Adresse: vespaclub46rotkreuz@gmail.com

  • Der Club hat eine Telefonnummer (076 515 00 46) für Twint-Zahlungen und Whatsapp-Infos.

Ist eine Schriftlichkeit erforderlich, so kann dies per Email oder per Briefpost erfolgen.

Die Mitglieder pflegen grundsätzlich einen respektvollen Umgang in jeder Form der Kommunikation. Sie verzichten auf diskriminierende, sittenwidrige, anstössige oder sonstige unangebrachte Darstellungen.
 

7. Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten

Persönliche Daten wie Kontakt- und Adressinformationen werden nur für administrative Zwecke des Clubs verwendet. Diese Informationen werden über das Ende der Mitgliedschaft hinaus zu Nachweiszwecken aufbewahrt.

Die Mitglieder geben persönliche Daten anderer Mitglieder nur mit deren Zustimmung an Dritte weiter.

Die Club Aktivitäten werden vielfach in Bild und Ton festgehalten. Diese können auf der Webseite oder in anderer Form im Sinne des Vereinszweckes publiziert werden. Die Mitglieder stimmen dieser Verwendung auch über den Austritt aus dem Club stillschweigend zu. 

8. Finanzierung 

Der Club wird finanziert durch:

  • Jahresbeiträge der Aktivmitglieder

  • Jahresbeiträge der Passivmitglieder

  • Sponsorenbeiträge

  • Zuwendungen von Gönnern (Spenden)

  • Einnahmen aus Club Aktivitäten

  • Gewinnen aus dem Verkauf von Club Artikeln

Der Kassier verwaltet das Vermögen des Clubs. Er vertritt die finanziellen Aspekte gegenüber dem Vorstand, den Mitgliedern und Dritten.

Das Geschäftsjahr des Clubs dauert vom 01. Januar bis zum 31. Dezember des gleichen Jahres.

Die Mitglieder zahlen die Jahresbeiträge innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung.

9. Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Clubs und

  • findet 1 x jährlich statt (spätestens Ende Februar).

  • findet ausserordentlich gemäss Art 64 des ZGB statt.

  • wird vom Präsidenten geleitet.

  • genehmigt den Jahresbericht, Kassenbericht und Revisionsbericht an.

  • wählt und bestätigt die Organe des Clubs.

  • äussert sich zu Traktanden und entscheidet über Anträge.

Vorbereitend

  • setzt der Vorstand den Termin der Generalversammlung rechtzeitig fest.

  • reichen die berechtigten Mitglieder Anträge spätestens bis 30 Tage vor der Generalversammlung schriftlich beim Vorstand ein.

  • stellt der Vorstand die Traktanden den Mitgliedern 20 Tage vor der Generalversammlung schriftlich zu.

  • legt der Kassier den Kassenbericht 20 Tage vor der Generalversammlung dem Vorstand vor.

  • legt der Revisor den Revisionsbericht 14 Tage vor der Generalversammlung dem Vorstand vor.

Die Agenda der Generalversammlung

  1. Begrüssung und Feststellung der Präsenz 

  2. Genehmigung der Traktandenliste

  3. Protokoll der letzten Generalversammlung

  4. Wahl des Stimmenzählers und des Protokollführers

  5. Kassenbericht / Revisionsbericht

  6. Jahresbericht des Präsidenten

  7. Wahl der Vorstandsmitglieder

  8. Festsetzung der Jahresbeiträge

  9. Anträge von Mitgliedern

  10. Aufnahme, Austritte und Ausschlüsse von Mitgliedern

  11. Diverses 

 

Jedes Aktivmitglied hat 1 Stimme. Die Generalversammlung trifft Entscheide mit der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.
Eine Stimmabgabe durch nicht anwesende Mitglieder ist nicht möglich.

10. Haftung

Der Club 

  • haftet für seine Schulden mit seinem Vereinsvermögen.

  • haftet nicht für allfällige Schäden oder Folgen (Verletzungen, finanzielle Schäden, Bussen, etc.) im Zusammenhang mit Club Aktivitäten. Jedes Mitglied haftet vollumfänglich selber.

  • Jedes Mitglied ist für den notwendigen Versicherungsschutz in Bezug auf die Club Aktivitäten verantwortlich.

Der Vorstand

  • trifft bei Club Aktivitäten angemessene Vorkehrungen um die Mitglieder vor gesundheitlichen oder finanziellen Schäden bestmöglich zu bewahren. 

  • legt den Mitglieder nahe, während den Club Aktivitäten Risiken zu vermeiden.

  • empfiehlt den Abschluss entsprechender Versicherungen zur Abdeckung allfälliger finanzieller Folgen.

 

11. Abänderung der Statuten 

Abänderung der Statuten des Clubs erfolgen gemäss ZGB.

12. Auflösung 

Die Auflösung des Clubs kann nur in einer eigens dazu einberufenen Generalversammlung beschlossen werden.

  • Notwendig ist die 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.

  • Die Generalversammlung entscheidet über die Verwendung des restlichen Vereinsvermögens.

  • Der Vorstand unternimmt die notwendigen Schritte, um die Auflösung gesetzeskonform durchzuführen.
     

13. Gültigkeit

Die vorliegenden Statuten sind am 17. Februar 2024 von der Generalversammlung des Vespa Club 46 Rotkreuz angenommen worden und treten per sofort in Kraft.


Rotkreuz, 17.02.2024
 

Präsident                                                                                 Aktuar

Benito Groba                                                                          Manuela Peter

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